Berger Aktiv-Reisen    
   
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – gültig ab 1.12.2009

Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung für einen Ausflug resp. Anlass kommt zwischen Ihnen und BERGER Aktiv-Reisen GmbH (nachfolgend BAR genannt) ein Vertrag zustande. Damit gehen beide Vertragsparteien – Sie und BAR – Rechte und Pflichten ein. Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgenden Vertrags- und Reisebedingungen, welche Sie mit dem Vertragsabschluss anerkennen, sorgfältig zu studieren.

Preise und enthaltene Leistungen
Die Preise ersehen Sie aus der Ausschreibung. Unter der Rubrik "inklusive" sehen Sie, was alles im Preis enthalten ist.

Zahlungsbedingungen
Mit der Bestätigung erhalten Sie die Reiseunterlagen. Die Rechnungsstellung von BAR erfolgt nach dem Ausflug aufgrund der von Ihnen bestellten Leistungen und allenfalls getätigten Konsumationen. Der in Rechnung gestellte Betrag ist innert 30 Tagen netto zahlbar. Grundlage für die Rechnungsstellung ist die von Ihnen eine Woche vor dem Ausflug gemeldete Teilnehmerzahl.

Änderungen des Programms oder des Ausflugsdatums
Wünschen Sie nach dem mündlichen oder schriftlichen Vertragsabschluss Änderungen des Reisedatums oder der gebuchten Leistungen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.–.

Änderung der Ausschreibungen, Programm- und Preisänderungen
Ausschreibungen: BAR hält sich ausdrücklich das Recht vor, Leistungsbeschreibungen und Preise während dem Jahr zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie die Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderungen.

Programmänderungen: Allfällige Programmänderungen sind nicht wahrscheinlich, jedoch müssen wir uns diese im Fall von unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen vorbehalten.

Absage des Ausflugs durch BAR: Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Massnahmen, Streiks, usw. können BAR veranlassen, Ihren Ausflug abzusagen. In diesem Fall ist BAR bemüht, Ihnen ein gleichwertiges Ersatzprogramm anzubieten. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Preisänderungen: Preisanpassungen aufgrund von Programmänderungen, für die wir nicht verantwortlich gemacht werden können, müssen wir uns ausdrücklich vorbehalten.

Annullationsbedingungen
Treten Sie nach mündlichem oder schriftlichem Vertragsabschluss vom Vertrag zurück, müssen wir Ihnen folgende Annullationskosten in % des Arrangementbetrags in Rechnung stellen:

Ab Buchungsdatum bis 30 Tage vor dem Anlass: CHF 100.–
29 - 20 Tage vor dem Anlass: 20%
19 - 10 Tage vor dem Anlass: 30%
9 - 1 Tage vor dem Anlass: 75%
am Tag selber: 100%

Massgebend zur Berechnung der Höhe des Annullationsbetrags ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Mitteilung bei BAR.

Versicherung
Die Teilnehmer sind durch BAR nicht versichert und selber für einen ausreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. BAR verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung, die Personenschäden wegen mangelhafter Wartung und Unterhalt des zur Verfügung gestellten Materials abdeckt. Schäden durch unsachgemässe Handhabung und Nichtbefolgen der Instruktionen des Personals von BAR sind nicht gedeckt.

Beanstandungen
Von Seiten des Kunden: Beanstandungen oder allfällig erlittene Schäden sind dem Leistungsträger oder dem Mitarbeiter von BAR vor Ort sofort oder schriftlich bekannt zu geben und müssen von diesem bestätigt werden. Die Leistungsträger und Mitarbeiter von BAR sind jedoch nicht befugt, im Namen von BAR Forderungen anzuerkennen. Selbstverständlich sind alle Beteiligten bemüht, im Rahmen des Programms und der Möglichkeiten sofort Abhilfe zu schaffen.
Bricht der Kunde den Anlass vorzeitig ab oder verlässt er die Aktivität verfrüht, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung.
Allfällige Zusatzkosten trägt der Kunde.

Von Seiten BAR: Die Teilnehmer sind verpflichtet, die ihnen übergebenen Geräte und Ausrüstungen sorgfältig zu behandeln. BAR behält sich vor, die durch die Teilnehmer verursachten Schäden in Rechnung zu stellen.

Haftung von BERGER Aktiv-Reisen GmbH (BAR)
Allgemeines: BAR haftet im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht für die Durchführung der gebuchten Leistungen. Die Haftung umfasst den unmittelbaren Schaden, jedoch maximal bis zur Höhe des Arrangementpreises. Weitergehende Forderungen sind ausgeschlossen.

Haftungsausschlüsse: BAR haftet nicht für die mangelhafte Ausführung oder für Schäden, wenn sie auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:
- leichtes Verschulden seitens BAR
- Handhabungen und Unterlassungen eines mit der Organisation und Ausführung betrauten Geschäftspartners
- Versäumnisse durch den Kunden vor und während des Ausflugs
- Ereignisse höherer Gewalt, die trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnten
- Teilnehmer befolgen die Anweisungen des Personals von BAR oder der Leistungsträger nicht
- Teilnehmer erfüllen die Teilnahmevoraussetzungen nicht

Die Leistungsträger (z.B. Raftingunternehmer, Fallschirmspringer usw.) haften im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die Erbringung ihrer Leistungen grundsätzlich in eigener Verantwortung gegenüber den Kunden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und BAR ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.

   
 
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